Gewerberegister

Vor Vertragsunterzeichnung ist der gültige Gewerbeschein des FN dem FG schriftlich in Kopie zu übergeben. Sollte aus welchen Gründen auch immer das Gewerbe des FN abgemeldet oder ruhend gemeldet werden, so ist der FG gleichzeitig mit dem entsprechenden Schreiben an die Gewerbebehörde mittels eingeschriebenen Briefs zu verständigen. Mit dem Absenden der Information an den FG hat der FN seine Tätigkeit sofort einzustellen.