Der FN hat dem FG vor Vertragsunterzeichnung einen Liquiditätsplan auszuhändigen, aus dem sich ein reibungsloser Betrieb darstellen lässt.
Der FN hat dem FG vor Vertragsunterzeichnung einen Liquiditätsplan auszuhändigen, aus dem sich ein reibungsloser Betrieb darstellen lässt.